watchonyx.com berichtet über öffentlich wahrnehmbare Beziehungen, Konflikte, Versöhnungen und gemeinsame Auftritte Schweizer Persönlichkeiten. Diese redaktionelle Richtlinie beschreibt, nach welchen Grundsätzen solche Beiträge recherchiert, formuliert, veröffentlicht und aktualisiert werden.

Öffentliche und nachvollziehbare Quellen

Wir verwenden grundsätzlich nur Informationen, die öffentlich zugänglich und für Leserinnen und Leser nachvollziehbar sind. Dazu gehören beispielsweise offizielle Stellungnahmen, verifizierte Beiträge der betroffenen Personen, öffentlich dokumentierte Auftritte, veröffentlichte Interviews sowie seriöse journalistische Berichte. Eine Information wird nicht allein deshalb als zuverlässig behandelt, weil sie häufig wiederholt wird.

Bei jeder Recherche prüfen wir, ob eine Quelle eindeutig zugeordnet werden kann, in welchem Zusammenhang eine Aussage gemacht wurde und ob der Zeitpunkt der Veröffentlichung relevant ist. Beiträge aus sozialen Netzwerken werden als öffentliche Äußerungen eingeordnet, aber nicht automatisch als unabhängige Bestätigung eines Sachverhalts.

Vorrang für Primärquellen

Wenn möglich, greifen wir zuerst auf Primärquellen zurück. Dazu zählen direkte Aussagen der betroffenen Personen, offizielle Mitteilungen, vollständige Interviews und unmittelbar dokumentierte öffentliche Ereignisse. Sekundärquellen können zur Einordnung dienen, ersetzen aber keine Prüfung der ursprünglichen Aussage oder des ursprünglichen Materials.

  • Wir prüfen den Wortlaut und den Zusammenhang einer Aussage.
  • Wir achten auf das Veröffentlichungsdatum und mögliche nachträgliche Änderungen.
  • Wir vergleichen wesentliche Angaben, wenn mehrere voneinander unabhängige Quellen vorliegen.
  • Wir kennzeichnen deutlich, wenn eine Information nur aus einer einzelnen Quelle stammt.

Klare Einordnung von Informationen

Unsere Beiträge unterscheiden zwischen verschiedenen Informationsarten. Bestätigte Tatsachen werden nur als solche bezeichnet, wenn sie durch belastbare öffentliche Quellen belegt sind. Aussagen Dritter werden als Aussagen kenntlich gemacht und nicht als erwiesene Tatsachen dargestellt. Reaktionen des Publikums oder von Kolleginnen und Kollegen geben deren jeweilige Sicht wieder und belegen nicht automatisch den zugrunde liegenden Sachverhalt.

Nicht bestätigte Gerüchte veröffentlichen wir grundsätzlich nicht als Fakten. Eine Erwähnung kommt nur in Betracht, wenn das Gerücht eine klare öffentliche Relevanz besitzt, in belastbaren Quellen nachvollziehbar dokumentiert ist und die redaktionelle Einordnung einen eigenständigen Informationswert hat. Auch dann wird ausdrücklich erklärt, dass die Information nicht bestätigt ist. Eine bloße Häufung gleichlautender Behauptungen macht ein Gerücht nicht wahr.

Keine Spekulation über Gefühle oder Privatleben

Wir spekulieren nicht über Gefühle, Motive, Absichten oder den privaten Alltag von Personen. Aus einem gemeinsamen Foto, einem ausbleibenden öffentlichen Auftritt, einer kurzen Begegnung oder einer Äußerung lässt sich nicht zuverlässig auf eine Beziehung, einen Streit oder eine Versöhnung schließen. Wir beschreiben nur, was öffentlich beobachtbar und nachvollziehbar ist, und vermeiden psychologische Deutungen ohne ausdrückliche Grundlage.

Auch bei öffentlich bekannten Persönlichkeiten achten wir auf die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und unangemessener Einmischung in die Privatsphäre. Private Aufenthaltsorte, nicht veröffentlichte Kontaktdaten, intime Einzelheiten und Informationen über Angehörige oder Kinder werden nicht ohne einen besonders gewichtigen öffentlichen Grund aufgegriffen.

Respektvolle Sprache und vorsichtige Überschriften

Wir schreiben sachlich, präzise und respektvoll. Beleidigungen, abwertende Bezeichnungen, herabwürdigende Anspielungen und unnötige Dramatisierungen haben keinen Platz in unserer Berichterstattung. Die Herkunft, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, das Alter, die Gesundheit oder andere persönliche Merkmale einer Person werden nur erwähnt, wenn sie für das Thema nachweislich relevant sind.

Überschriften müssen den Inhalt korrekt wiedergeben. Sie dürfen keine Vermutung als Tatsache darstellen und keine falsche Gewissheit erzeugen. Wörter wie „bestätigt“, „getrennt“, „versöhnt“ oder „im Streit“ verwenden wir nur, wenn die jeweilige Aussage ausreichend belegt ist. Zuspitzungen, die den eigentlichen Inhalt verzerren, werden vermieden.

Anonyme Behauptungen

Anonyme Behauptungen werden nicht ohne belastbaren Kontext veröffentlicht. Die Redaktion prüft, ob die Quelle einen nachvollziehbaren Zugang zu den Informationen besitzt, ob ein persönliches oder institutionelles Interesse an einer bestimmten Darstellung bestehen könnte und ob unabhängige Belege vorhanden sind. Die Identität einer Quelle wird nicht offengelegt, wenn dies eine zugesagte Vertraulichkeit verletzen oder eine Person gefährden würde. Anonymität ist jedoch kein Ersatz für Belege.

Recht auf Stellungnahme

Wenn ein Beitrag eine überprüfbare Behauptung über eine Person oder einen konkreten Konflikt enthält, bemühen wir uns vor der Veröffentlichung um eine angemessene Möglichkeit zur Stellungnahme. Fragen werden möglichst konkret formuliert und mit ausreichender Frist übermittelt. Eine ausbleibende Antwort wird nicht als Zustimmung gewertet.

Stellungnahmen werden fair, sinngemäß richtig und im passenden Zusammenhang wiedergegeben. Widerspricht eine betroffene Person einer Darstellung, wird dieser Widerspruch nicht unterschlagen. Die Redaktion kann eine Veröffentlichung auch zurückstellen oder auf eine nicht ausreichend belegte Aussage verzichten.

Aktualisierungen und Korrekturen

Unsere Beiträge können aktualisiert werden, wenn neue überprüfbare Informationen hinzukommen oder sich ein Fehler herausstellt. Sachliche Fehler korrigieren wir möglichst zeitnah und transparent. Wenn eine Änderung den Kern einer Aussage betrifft, erläutern wir die Korrektur im Beitrag. Stille Änderungen, die eine irreführende Darstellung zurücklassen könnten, sollen vermieden werden.

Hinweise auf Fehler, fehlenden Zusammenhang oder eine nicht angemessen berücksichtigte Stellungnahme prüfen wir unabhängig von der Person, die den Hinweis übermittelt. Eine Korrektur setzt keine öffentliche Auseinandersetzung voraus. Entscheidend sind die überprüfbaren Informationen und die journalistische Sorgfalt.

Verantwortung der Redaktion

Jeder Beitrag soll erkennen lassen, was bekannt ist, was nur berichtet wurde und was offen bleibt. Bei widersprüchlichen Angaben benennen wir die Unsicherheit, statt eine eindeutige Geschichte zu konstruieren. Die Redaktion veröffentlicht keine privaten Anschuldigungen ohne nachvollziehbare Grundlage und entfernt oder überarbeitet Inhalte, wenn sie sich als unbelegt, irreführend oder unangemessen herausstellen.

Leserinnen und Leser können Hinweise zu Quellen, Fehlern und Stellungnahmen an [email protected] senden. Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, auf welchen Beitrag und welche Aussage sich Ihr Hinweis bezieht. Auch bei der Prüfung eingehender Hinweise gelten die Grundsätze dieser Richtlinie: nachvollziehbare Quellen, sorgfältige Einordnung und respektvoller Umgang.